Gut gepflegtes Einfamilienhaus mit Solaranlagen auf dem Dach

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG)

    • für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime
    • für alle Nicht­wohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Kranken­häuser

    Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klima­freundlichen Neu­bauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nicht­wohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärme­erzeuger und den Anschluss an Wärme­netze zur Verbesserung der Energie­effizienz.

    Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

    Die Bundesregierung hat die Eck­punkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen in folgenden Produkten zum 21.07.2026 angepasst:

    Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förder­bedingungen gestellt?

    • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
    • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

    Wohngebäude

    Sie können für den Bau eines Effizienz­hauses oder die Sanierung zum Effizienz­haus die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

    Nichtwohngebäude

    Sie können für den Bau eines Effizienz­gebäudes oder die Sanierung zum Effizienz­gebäude die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

    Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

    Auftraggeber

    Diese Förderung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt.

    Energie-Logo

    Energiewechsel

    Mit dieser Förderung unterstützt die KfW den Energiewechsel.

    Kontakt

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    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.